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- - (76/288/FDIS)
Bei solchen Systemen kann
optische Leistung außerhalb der Einkapselung durch Sendeeinrichtungen oder in großer Entfernung von der
optischen Quelle zugänglich sein.
Dieser Teil 2 fordert die Festlegung von Gefährdungsgraden für zugängliche Stellen, als Ersatz für die Klassifizierung
nach IEC 60825-1. Er ist auf fertig installierte, durchgehende LWLKS anzuwenden, einschließlich
solcher Bauteile und Baugruppen, die optische Strahlung erzeugen oder verstärken. Einzelne Bauteile oder
Baugruppen, die nur an Endanbieter zum Einbau in fertig installierte, durchgehende LWLKS verkauft werden,
brauchen nicht mit dieser Norm erfasst werden, weil nach dieser Norm nur das endgültige LWLKS erfasst
werden sollte.
ANMERKUNG Mit der obigen Aussage wird nicht beabsichtigt, Hersteller solcher Bauteile und Baugruppen an der
Benutzung dieser Norm zu hindern, falls sie das wollen oder durch einen Vertrag dazu verpflichtet sind.
Diese Norm gilt nicht für Lichtwellenleitersysteme, die hauptsächlich für die Übertragung von optischer Leistung
entwickelt wurden, zum Beispiel für die Materialbearbeitung oder die medizinische Behandlung.
Zusätzlich zur Gefährdung durch Laserstrahlung können LWLKS auch andere Gefährdungen verursachen,
zum Beispiel Feuer; behandelt keine Gefahren im Zusammenhang mit Explosionen oder Feuer, die von LWLKS ausgehen, die in Umgebungen mit explosiven Gasen installiert sind.
In diesem Teil sind Licht emittierende Dioden (LED) und optische Verstärker mit eingeschlossen, wenn der Begriff "Laser" verwendet wird.
Zweck:
- Personen vor optischer Strahlung aus LWLKS zu schützen;
- Anforderungen an Hersteller, Installations-, Instandsetzungs- und Betreiberorganisationen festzulegen,
damit Anweisungen erstellt und Informationen geliefert werden, damit geeignete Vorsichtsmaßnahmen
ergriffen werden können;
- durch Schilder, Aufkleber und Anweisungen angemessene Warnungen an einzelne Personen vor den
mit