Inhalt
Diese Norm, bestehend aus Teil 1 und Teil 2, gilt für elektromotorisch oder magnetisch angetriebene Werkzeuge zur Verwendung in Innenräumen oder im Freien mit folgenden Eigenschaften: a) von einer Person leicht bewegbar; einfache Vorrichtungen zur Erleichterung des Transports, wie z. B. Handgriffe, Räder und dergleichen, können eingebaut sein; b) Verwendung in einer sicheren stationären Lage mit oder ohne Befestigung, wie z. B. Schnellklemmvorrichtungen, Verschraubungen und dergleichen; c) Betrieb unter Aufsicht eines Bedieners; d) nicht für Serienproduktion oder Fließbandfertigung vorgesehen; e) für die elektrische Versorgung über flexible Anschlussleitung und Stecker vorgesehen; f) für max. Bemessungsspannung bis 250 V einphasig, Wechselstrom oder Gleichstrom, oder 440 V Dreiphasen-Wechselstrom; g) max. Bemessungsaufnahme bis 2 500 W für Einphasen-Wechselstrom oder Gleichstrom und 4 000 W für Dreiphasen-Wechselstrom. Diese Elektrowerkzeuge sind allgemein bekannt als "transportable, motorbetriebene Elektrowerkzeuge". Im nachfolgenden Text werden sie als Elektrowerkzeuge bezeichnet. Diese Norm gilt auch für transportable motorbetriebene Werkzeuge, deren Anschluss an eine Wasserversorgung, wie Wasserleitung, Vorratstank oder Fass, vorgesehen ist.