Inhalt
Diese Norm, bestehend aus Teil 1 und Teil 2, gilt für elektromotorisch oder magnetisch angetriebene Werkzeuge zur Verwendung in Innenräumen oder im Freien mit folgenden Eigenschaften: a) von einer Person leicht bewegbar; einfache Vorrichtungen zur Erleichterung des Transports, wie z. B. Handgriffe, Räder und dergleichen, können eingebaut sein; b) Verwendung in einer sicheren stationären Lage mit oder ohne Befestigung, wie z. B. Schnellklemmvorrichtungen, Verschraubungen und dergleichen; c) Betrieb unter Aufsicht eines Bedieners; d) nicht für Serienproduktion oder Fließbandfertigung vorgesehen; e) für die elektrische Versorgung über flexible Anschlussleitung und Stecker vorgesehen; f) für max. Bemessungsspannung bis 250 V einphasig, Wechselstrom oder Gleichstrom, oder 440 V Dreiphasen-Wechselstrom; g) max. Bemessungsaufnahme bis 2 500 W für Einphasen-Wechselstrom oder Gleichstrom und 4 000 W für Dreiphasen-Wechselstrom. Diese Elektrowerkzeuge sind allgemein bekannt als "transportable, motorbetriebene Elektrowerkzeuge". Im nachfolgenden Text werden sie als Elektrowerkzeuge bezeichnet.