Inhalt
Diese ÖVE/ÖNORM enthält zu befolgende allgemeine Grundsätze für den Blitzschutz von: - baulichen Anlagen, einschließlich ihrer Installationen und ihrer Inhalte, sowie von Personen; - in eine bauliche Anlage eingeführten Versorgungsleitungen. Folgende Anwendungsbereiche sind nicht Gegenstand dieser Norm: - Bahnanlagen; - Kraftfahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge, Offshore-Anlagen; - erdverlegte Hochdruck-Rohrleitungen; - Rohre, Energie- und Telekommunikations-Leitungen, die nicht in eine bauliche Anlage eingeführt sind.