Inhalt
Diese ÖVE/ÖNORM enthält allgemeine Grundsätze, die für den Blitzschutz von baulichen Anlagen, darin befindlichen Installationen, Einrichtungen und Personen zu befolgen sind.
Folgende Anwendungsbereiche sind nicht Gegenstand dieser Norm:
Bahnanlagen; Kraftfahrzeuge, Schiffe, Flugzeuge, Offshore-Anlagen;
in Erde verlegte Hochdruck-Rohrleitungen; Rohre, Stromversorgungs- und Telekommunikationsleitungen, die nicht in eine bauliche Anlage
eingeführt sind.