Inhalt
Diese Richtlinie bestimmt die Sicherheitsanforderungen an SIS, die zur Sicherstellung des primären Explosionsschutzes eingesetzt werden. Primäre Explosionsschutzmaßnahmen können auf die bestimmungsgemäße Arbeitsweise von SIS angewiesen sein, z. B.: – SIS zur Überwachung einer Be- und Entlüftung eines Bereiches, – SIS zur Überwachung von Mediendrücken, Medienflüssen, Prozesstemperaturen, – SIS zur Gewährleistung von Schutzfunktionen, die durch eine Gaswarnanlage ausgelöst werden, – SIS zur Ansteuerung sicherheitsrelevanter Prozessstellglieder. Mit Hilfe von Steuer- und/oder Überwachungseinrichtungen kann das Auftreten von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verhindert werden.