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Diese OVE-Richtlinie bestimmt die Sicherheitsanforderungen an PLT-Sicherheitseinrichtungen (SIS), die zur Sicherstellung ausschließlich des primären Explosionsschutzes eingesetzt werden können. Es ist nicht möglich, für jeden Anwendungsfall durch den Einsatz von PLT-Sicherheitseinrichtungen eine Zonenreduzierung zu erreichen. Der Einsatz von PLT-Sicherheitseinrichtungen für den primären Explosionsschutz ist daher nicht uneingeschränkt möglich. Primäre Explosionsschutzmaßnahmen können auf die bestimmungsgemäße Arbeitsweise von PLT-Sicherheitseinrichtungen angewiesen sein, wie z. B.: – SIS zur Überwachung einer Be- und Entlüftung eines Bereiches; – SIS zur Überwachung von Medienniveaus, Mediendrücken, Medienflüssen, Prozesstemperaturen; – SIS zur Sicherstellung der Inertisierungsmaßnahmen; – SIS zur Gewährleistung von Schutzfunktionen, die durch eine Gaswarnanlage ausgelöst werden; – SIS zur Ansteuerung sicherheitsrelevanter Prozessstellglieder. Mit Hilfe von Steuer- und/oder Überwachungseinrichtungen können die Auswirkungen und gegebenenfalls das Auftreten von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre verringert werden.