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Diese ÖVE/ÖNORM gilt für die Errichtung von Hausanschlüssen, Hauptleitungen und Messeinrichtungen bei Hausinstallationen mit mehreren Einzelverbraucheranlagen mit direkter Zählung. Für Objekte mit nur einer Einzelverbraucheranlage gilt diese ÖVE/ÖNORM sinngemäß.
Bei bestehenden Anlagen gilt diese Bestimmung als Grundlage für die Dimensionierung von Anlagenteilen die ausgetauscht, verändert oder ergänzt werden. Der netzseitige Teil der elektrischen Anlage bis zur Übergabestelle an die Kundenanlage ist in dieser ÖVE/ÖNORM nicht berücksichtigt.